Da Kinder und Jugendliche einen Großteil ihres sozialen Lebens in der Schule verbringen und dort Entwicklungen, Veränderungen oder Gefährdungen frühzeitig wahrgenommen werden können, hat Schule einen herausragenden Schutzauftrag gegenüber den ihr anvertrauten Schüler:innen.
Dieser basiert auf § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, dem Bundeskinderschutzgesetz und dem Schulgesetz NRW.
In § 42 Abs. 6 SchulG heißt es: „Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.“ Dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz NRW entsprechend muss jede Schule ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch erstellen.
Das vorliegende Schutzkonzept der Erich-Klausener-
Realschule fasst alle bisherigen Maßnahmen zusammen und wird in
regelmäßigen Abständen evaluiert und fortgeschrieben.
Unser EKS-Schutzkonzept können Sie hier herunterladen und einsehen. (Stand Juli 2024)







